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Teilnahmebedingungen

 

0. Gesundheitliche Voraussetzungen

Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen ist eine Teilnahme aus medizinischen Gründen am Kursangebot vor einer ärztlichen Abklärung auf COVID-19 ausdrücklich untersagt.

 

1. Datenschutz

Ich bin damit einverstanden, dass die von mir auf dem Kontaktformular (Anmeldeformular) und zur Einschreibung und Durchführung des Grünwalder Ferienprogramms angegebenen Daten (Stammdaten und Besondere Daten) - insbesondere auch die Angaben zu Allergien, zur Einnahme von Medikamenten und zu sonstigen Besonderheiten - von der Grünwalder Freizeitpark GmbH als für die Verarbeitung meiner Daten Verantwortliche und der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. im Rahmen des diesjährigen Ferienprogramms – auch in elektronischer Form – unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere erhoben, gespeichert und verwendet werden. Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten an die Personen, insbesondere Institutionen und deren Beauftragte, übermittelt werden, die den von mir jeweils gebuchten Kurs durchführen. Diese dürfen die Daten ebenfalls im Rahmen des gebuchten Kurses im diesjährigen Ferienprogramm verarbeiten. Die Daten werden weder an die Gemeinde Grünwald noch an sonstige Dritte weitergegeben.
Nach Beendigung des Ferienprogramms werden die Stammdaten und die Besonderen Daten bis auf Widerruf für das Ferienprogramm im nächsten Jahr verarbeitet. Melde ich mich nicht mehr für das Ferienprogramm im Folgejahr an, werden meine Besonderen Daten datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht. Meine Stammdaten werden nur zur Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen im Rahmen der gesetzlichen Fristen aufbewahrt und danach ebenfalls datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht.
Die mit den Daten befassten Personen sind auf das Datengeheimnis verpflichtet.

 

2. Bildrechte

Sofern ich zustimme, bin ich damit einverstanden, dass im Rahmen des Ferienprogramms Aufnahmen (Fotos und Videos) von mir angefertigt werden. Soweit sich hieraus Hinweise auf meine ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angaben.
Diese Aufnahmen dürfen für nicht kommerzielle Zwecke für Ausstellungen, Presseveröffentlichungen und für die Präsentation des Jahresberichts im Grünwalder Gemeinderat sowie auf der Webseite des Grünwalder Ferienprogramms www.ferienprogramm-gruenwald.de unentgeltlich verwendet und/oder veröffentlicht werden. Mein Name wird hierbei nicht genannt. Darüber hinaus werden die Aufnahmen nicht an Dritte weitergegeben.
Mir ist bekannt, dass die Webseiten im Internet weltweit zugänglich sind, die Inhalte und Informationen mit Suchmaschinen gefunden werden können. Hieraus können auch Informationen zu meiner Person verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über mich erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen, einschließlich Fotos, können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Webseiten zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf den vorgenannten Webseiten weiterhin andernorts aufzufinden sind.
Für die vorgenannten Zwecke übertrage ich der Grünwalder Freizeitpark GmbH die ausschließlichen, frei übertragbaren Rechte an den Aufnahmen ohne Beschränkung des sachlichen, räumlichen und zeitlichen Verwendungsbereichs und ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung). Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst auch solche Rechte, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an der vertragsgegenständlichen Leistung entstehen.
Mir ist bekannt, dass Aufnahmen zum Ferienprogramm, an dem ich teilgenommen habe, nicht meiner Einwilligung bedürfen, sofern der Schwerpunkt der Aufnahme auf der Darstellung des Geschehens liegt und nicht auf den teilnehmenden Personen.

 

3. Erstversorgung

Sofern ich zustimme, erlaube ich der jeweiligen Kursleitung, meinen Sohn/meine Tochter im Falle einer kleinen Verletzung (oberflächliche Schnitte, Schiefer unter der Haut, kleine Schürfwunden etc.) mit folgenden Utensilien zu behandeln: Desinfektionsmittel (Octenisept schmerzfrei), Pflaster, Kühlbeutel, Pinzette (Herausziehen von Schiefern), Verband. Sofern kleinere Wunden auftreten, die die Teilnahme am Kurs beeinträchtigen und nicht behandelt werden können oder dürfen, werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, damit Sie Ihr Kind abholen.

 

4. Widerruf

Diese Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft jederzeit ohne Angabe von Gründen und auch nur in Bezug auf die Verarbeitung und Nutzung der Stammdaten und Besonderen Daten für das Ferienprogramm im nächsten Jahr und/oder auf die Veröffentlichung von Aufnahmen von mir gegenüber der Grünwalder Freizeitpark GmbH widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Ein Widerruf ist in Textform an die Grünwalder Freizeitpark GmbH als Verantwortliche und Beauftragte der Gemeinde Grünwald zu richten
z. Hd. Frau Victoria Maehrholz, Südliche Münchner Straße 35c, 82031 Grünwald
E-Mail: v.maehrholz(at)gruenwalder-freizeitpark.de
Mir ist bekannt, dass im Falle eines Widerrufs oder einer Verweigerung der Einwilligung der Kursteilnehmer möglicherweise nicht mehr an einzelnen oder allen gebuchten Kursen des Ferienprogramms teilnehmen und/oder zu seinem Ausschluss vom Ferienprogramm führen kann. Die Grünwalder Freizeitpark GmbH behält sich insofern ein außerordentliches Kündigungsrecht bzw. die Zurückweisung der Anmeldung vor; dies gilt nicht bei einem gesonderten Widerruf nur in Bezug auf die Verarbeitung und Nutzung der Stammdaten und/oder Besonderen Daten für das Ferienprogramm im nächsten Jahr oder in Bezug auf die vom Kursteilnehmer gemachten Aufnahmen.
Die in Ziffer 1 genannten Daten und/oder die vom Kursteilnehmer gemachten Aufnahmen werden im Falle eines Widerrufs oder, soweit sie für die Durchführung des Ferienprogramms nicht mehr notwendig sind, gelöscht.

 

5. Haftung

Für jedes Kind wird eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sind durch die eigene Krankenversicherung abzudecken. Die Gemeinde Grünwald, die Grünwalder Freizeitpark GmbH, die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. und alle weiteren, zur Durchführung des Ferienprogramms Beauftragten haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, dass die Schäden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Für fahrlässig verursachte Schäden wird im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, gehaftet. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.

 

6. Behinderungen

Wir begrüßen die Teilnahme von Kindern mit Behinderungen an den angebotenen Programmen, weisen jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor der Buchung von Programmen über bestehende Behinderungen zu informieren. Wir werden uns dann bemühen, individuelle Lösungen für das Kind zu finden.

 

7. Absage von Kursen

Keine Erstattung der Kursgebühren, sofern eine Teilnahme von Seiten der Eltern abgesagt wird oder das Kind aus medizinischen Gründen nicht teilnehmen kann. Es kann jedoch eine Ersatzperson genannt werden.
Komplette Rückerstattung der Kursgebühr, sofern das Kursprogramm seitens der Veranstalter abgesagt werden muss.

 

Stand: 24.06.2020

 

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