Ferienprogramm
Anmeldeverfahren
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Ferienprogramm nur noch online möglich ist.
- Nach dem Anmeldeschluss findet eine Auslosung unter allen Anmeldungen statt.
- Der zeitliche Eingang der Anmeldungen, die bis zum Anmeldeschluss bei uns ankommen, hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Plätze.
- Die Veranstaltung, die am wichtigsten ist, sollte als erstes eingetragen werden.
- Freie Wahlmöglichkeit zwischen einer Gast‐ und Benutzerkonto Anmeldung.
- Gastkonto:
- Bitte fügen Sie die Wunschkurse Ihres Kinders dem Warenkorb hinzu und füllen Sie anschließend das Anmeldeformular aus.
- Benutzerkonto:
- Dazu müssen sich die Elterm ein Benutzerkonto (unter LOGIN -> BENUTZER) anlegen und dann die Kinder hinzufügen.
- Die einzelnen Veranstaltungen können Sie dann in Ihren Warenkorb legen und danach buchen.
- Alle Daten können Sie bis zum Anmeldeschluss selbstständig ändern.
- Nach Beendigung des Ferienprogramms bleiben die Anmeldedaten für das Ferienprogramm im nächsten Jahr erhalten (siehe Teilnahmebedingungen).
- Falls Geschwister und/oder Freunde zusammen eine Veranstaltung besuchen möchten, muss bei der Anmeldung folgendes beachtet werden:
- Wer sich als Erstes anmeldet wählt unter "Ich möchte mich gemeinsam mit anderen Teilnehmern anmelden": JA und unter "Haben Sie schon eine Gruppenanmeldungsnummer"? NEIN. Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Gruppennummer zugewiesen (diese steht auch auf der Anmeldebestätigung).
- Bei der Anmeldung der Geschwister und/oder Freunde wählt man bei "Haben Sie schon eine Gruppenanmeldungsnummer?" JA und gibt die Gruppennummer ein. Nach Angabe der Nummer auf weiter klicken.
- Anschließend erscheint (falls kein Eingabefehler gemacht wurde und die Gruppe auch existiert) eine Auflistung der in dieser Gruppe vorhandenen Personen.
- Nun die Platzvergabe abwarten, um festzustellen, ob es mit einem gemeinsamen Platz geklappt hat.
Teilnahmebedingungen
Ich bin damit einverstanden, dass die von mir auf dem Kontaktformular (Anmeldeformular) und zur Einschreibung und Durchführung des Grünwalder Ferienprogramms angegebenen Daten (Stammdaten und Besondere Daten) - insbesondere auch die Angaben zu Allergien, zur Einnahme von Medikamenten und zu sonstigen Besonderheiten - von der Grünwalder Freizeitpark GmbH als für die Verarbeitung meiner Daten Verantwortliche und der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. im Rahmen des diesjährigen Ferienprogramms – auch in elektronischer Form – unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere erhoben, gespeichert und verwendet werden.
Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten an die Personen, insbesondere Institutionen und deren Beauftragte, übermittelt werden, die den von mir jeweils gebuchten Kurs durchführen. Diese dürfen die Daten ebenfalls im Rahmen des gebuchten Kurses im diesjährigen Ferienprogramm verarbeiten. Die Daten werden weder an die Gemeinde Grünwald noch an sonstige Dritte weitergegeben.
Nach Beendigung des Ferienprogramms werden die Stammdaten und die Besonderen Daten bis auf Widerruf für das Ferienprogramm im nächsten Jahr verarbeitet. Melde ich mich nicht mehr für das Ferienprogramm im Folgejahr an, werden meine Besonderen Daten datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht. Meine Stammdaten werden nur zur Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen im Rahmen der gesetzlichen Fristen aufbewahrt und danach ebenfalls datenschutzgerecht vernichtet bzw. gelöscht.
Die mit den Daten befassten Personen sind auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Diese Einwilligung ist freiwillig und kann für die Zukunft jederzeit ohne Angabe von Gründen und auch nur in Bezug auf die Verarbeitung und Nutzung der Stammdaten und Besonderen Daten für das Ferienprogramm im nächsten Jahr und/oder auf die Veröffentlichung von Aufnahmen von mir gegenüber der Grünwalder Freizeitpark GmbH widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Rücktritt/Absage von Kursen
Keine Erstattung der Kursgebühren, sofern eine Teilnahme seitens der Eltern abgesagt wird oder das Kind aus medizinischen Gründen nicht teilnehmen kann. Es kann jedoch eine Ersatzperson genannt werden.
Komplette Rückerstattung der Kursgebühr, sofern das Kursprogramm seitens der Veranstalter abgesagt werden muss.
Ermäßigung
In sozial begründeten Fällen können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grünwald einen Antrag bei der Gemeinde auf Ermäßigung der Teilnahmegebühren stellen.
Bitte wenden Sie sich an
Herrn Markus Ernst (markus.ernst(at)gemeinde-gruenwald.de) oder
Frau Katharina Schulze (katharina.schulze(at)gemeinde-gruenwald.de)
unter Telefon 089 64162-174.
Erstversorgung
Sofern ich zustimme, erlaube ich der jeweiligen Kursleitung, meinen Sohn/meine Tochter im Falle einer kleinen Verletzung (oberflächliche Schnitte, Schiefer unter der Haut, kleine Schürfwunden etc.) mit folgenden Utensilien zu behandeln: Desinfektionsmittel (Octenisept schmerzfrei), Pflaster, Kühlbeutel, Pinzette (Herausziehen von Schiefern), Verband. Sofern kleinere Wunden auftreten, die die Teilnahme am Kurs beeinträchtigen und nicht behandelt werden können oder dürfen, werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, damit Sie Ihr Kind abholen.
Haftung
Für jedes Kind wird eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sind durch die eigene Krankenversicherung abzudecken. Die Gemeinde Grünwald, die Grünwalder Freizeitpark GmbH, die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. und alle weiteren, zur Durchführung des Ferienprogramms Beauftragten haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, dass die Schäden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Für fahrlässig verursachte Schäden wird im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, gehaftet. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.
Bildrechte
Sofern ich zustimme, bin ich damit einverstanden, dass im Rahmen des Ferienprogramms Aufnahmen (Fotos und Videos) von mir angefertigt werden. Soweit sich hieraus Hinweise auf meine ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angaben.
Diese Aufnahmen dürfen für nicht kommerzielle Zwecke für Ausstellungen, Presseveröffentlichungen und für die Präsentation des Jahresberichts im Grünwalder Gemeinderat sowie auf der Webseite des Grünwalder Ferienprogramms www.ferienprogramm-gruenwald.de unentgeltlich verwendet und/oder veröffentlicht werden. Mein Name wird hierbei nicht genannt. Darüber hinaus werden die Aufnahmen nicht an Dritte weitergegeben.
Mir ist bekannt, dass die Webseiten im Internet weltweit zugänglich sind, die Inhalte und Informationen mit Suchmaschinen gefunden werden können. Hieraus können auch Informationen zu meiner Person verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über mich erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen, einschließlich Fotos, können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Webseiten zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf den vorgenannten Webseiten weiterhin andernorts aufzufinden sind.
Für die vorgenannten Zwecke übertrage ich der Grünwalder Freizeitpark GmbH die ausschließlichen, frei übertragbaren Rechte an den Aufnahmen ohne Beschränkung des sachlichen, räumlichen und zeitlichen Verwendungsbereichs und ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung). Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst auch solche Rechte, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an der vertragsgegenständlichen Leistung entstehen.
Mir ist bekannt, dass Aufnahmen zum Ferienprogramm, an dem ich teilgenommen habe, nicht meiner Einwilligung bedürfen, sofern der Schwerpunkt der Aufnahme auf der Darstellung des Geschehens liegt und nicht auf den teilnehmenden Personen.
Behinderungen
Wir begrüßen die Teilnahme von Kindern mit Behinderungen an den angebotenen Programmen, weisen jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor der Buchung von Programmen über bestehende Behinderungen zu informieren. Wir werden uns dann bemühen, individuelle Lösungen für das Kind zu finden.
Sonstiges
Fundsachen, die während des Ferienprogramms liegen bleiben, werden im Fundbüro der Gemeinde Grünwald gesammelt und können dort zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.